Eventuell ist der Polizeibeamte, der Sie beanstandet hat noch in der Nähe. Bevor sie versuchen, diesen in
endlose Diskussionen zu verwickeln, um ihn dazu zu bewegen, die Maßnahme rückgängig zu machen, sollten
Sie erst die nachstehenden Punkte aufmerksam durchlesen. Auf diese Weise können Sie sich und dem Beamten
eine Menge Zeit ersparen.
1. Sowohl die StVO als auch die StVZO gelten jeden Tag des Jahres 24 Stunden lang. Sie werden weder durch
Nachtzeit, Wochenende, Feiertage oder ähnliches außer Kraft gesetzt.
2. Weder ich noch mein Streifenpartner hegen Ängste gegenüber Rechtsanwälten. Wir glauben auch nicht, dass
unsere schillernde Karriere bei der Polizei durch die Einschaltung Ihres Anwalts beendet wird.
3. Andererseits sind die Beförderungsmöglichkeiten bei der Polizei nicht so groß, wie Sie vielleicht denken
mögen. Sie brauchen also keine Angst zu haben, daß wir nun ein Sternchen mehr bekommen, nur weil wir einen
Verwarnungszettel an Ihrem Fahrzeug angebracht haben.
4. Auch wir haben selbstverständlich Erfurcht vor dem Alter. Aber bitte verstehen Sie, daß wir nicht alles
durchgehen lassen können. Wenn sie z.B. Ihre kranke Oma nach Hause bringen, oder diese mit Essen versorgen
ist das durchaus lobenswert. Es berechtigt allerdings nicht zu zweistündigem Parken im eingeschränkten
Halteverbot. (Ferner wird die kranke Oma dermaßen oft als Ausrede benutzt, daß wir das langsam nicht mehr
glauben und hören können. So müßten - rein rechnerisch - z.B. in der Gegend um das Altenheim ca. 8500
bettlägrige Senioren wohnen. Das erscheint ein bisschen viel!)
5. Es ist uns völlig egal, ob Sie ein hohes Tier im Polizeipräsidium kennen oder ob ihr Onkel einmal eine Woche
mit dem Hausmeister der Stadtverwaltung kegeln geht. Beziehungen nützen Ihnen überhaupt nichts. Eher im
Gegenteil - je höher das "Tier" desto kleiner die Chancen.
6. Ihre Staatsangehörigkeit bzw. Automarke hat weder Vor- noch Nachteile in der Bemessung der Höhe der
Verwarnung. Wir nehmen alles was kommt.
7. Sie können sich sicher sein, daß wir lieber die großen Gangster fangen würden. Aber leider sind die
Kapitalverbrechen in diesem Ort recht dünn gesät, so daß wir leider gezwungen sind, die Zwischenräume mit
Sachbehandlungen wie der Ihren zu überbrücken.
8. Falls Sie anführen, daß Sie das Schild nicht gesehen haben, so ist das Ihre eigene Schuld. Die Dinger sind
schließlich groß genug und bunt sind sie auch noch.
9. Die Tatsache, daß Sie evtl. fremd an diesem Ort sind, stellt Ihnen keinen Freibrief aus. Die StVO gilt
Bundesweit!
10. Die Ausrede Arztbesuch zieht auch nicht Wenn sie schon zu krank sind ein paar Meter zu Fuß zu gehen, wie
wollen sie es dann verantworten ein Kfz. sicher durch den Straßenverkehr zu steuern?
11. Jetzt kommt der Hinweis für weibliche Verkehrsteilnehmer. Der Einsatz von Tränen nützt überhaupt nichts.
Der Anblick eines Menschen, der wegen ein paar Euro Bußgeld weinend auf der Straße steht, wirkt ebenso
würdelos wie albern u. peinlich.
12. Sollten Sie eine Tätigkeit als Briefträger, Verkehrsmeister o.ä. ausführen und während der Arbeit eine Mütze
tragen, so sind Sie deswegen noch lange nicht berechtigt, den Polizeibeamten als Kollegen zu betrachten und ihn
entsprechend anzureden.
13. Vermeiden Sie es bitte zum Polizeibeamten Körperkontakt zu suchen, indem Sie ihm auf die Schulter klopfen
oder ihn am Ärmel ziehen. Der Beamte könnte sich Angegriffen fühlen, was wiederum böse Spuren in Ihrem
Gesicht hinterlassen könnte.
14. Die Frage, ob ein Polizist kein Herz hat, können sie sich sparen. Selbstverständlich hat er eines! Das Herz ist
ein Muskel, welcher Blut durch den Körper pumpt. Sonst nichts!
Allgemeines: Der Notruf dient nicht der Mitteilung eines Falschparkers o.ä. Suchen Sie sich die Nummer Ihrer
Polizei im Telefonbuch. Wir haben nämlich auch ein "normales" Telefon.
Die Polizei, Dein Freund und Helfer
www.polizei-portal.de
_________________