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THEMA: Frage

Subject 12 Jan 2010 21:29 #1

Wenn Ihr so wollt, mein Kennzeichen ist in den Papieren auch nicht verglast vermerkt. ist aber nicht illegal, da es die ABE und die Ausnahmegenehmigung gibt. Liegt im Handschuhfach. Das reicht.

Andreas

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Subject 12 Jan 2010 21:18 #2

...letztes Jahr wurde ich mit dem SM geblitzt (nicht eingetragenes Kennzeichen hinter Glas, aber sehr wohl derart montiertes) und bekam prompt eine kleine Zahlungsaufforderung vom Amt. Das heißt für mich im Umkehrschluss: Kennzeichen ist auch hinter Glas voll amtstauglich, das war quasi Bußgeldbescheid und amtliche Genehmigung in einem. Wenn mal ein Polizist was will - die Kopie des Bescheids hab ich für solche Kontrollen immer dabei :-)

SM

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Subject 12 Jan 2010 20:35 #3

Also ich bin die letzten zwei Jahren nahezu täglich an der Polizeiwache vorbeigefahren (die liegt auf meinem Weg) mit meinem illegalen, nicht eingetragenen Kennzeichen hinter Glas und bisher hat es niemanden dort auch nur die Bohne gestört.

Gruß,
Ekki

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Subject 12 Jan 2010 15:38 #4

Jan Paul postete
Oder mal Bayern verlassen.

NÄ!!!!!!!!!

Andreas

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Subject 12 Jan 2010 15:27 #5

Oder mal Bayern verlassen.
  • Jan Paul

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Subject 12 Jan 2010 14:54 #6

Genau das :D :D :D

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Subject 12 Jan 2010 14:48 #7

John postete

Kommt nach Oberbayern, hier gehen die Uhren richtig :D

Leider nicht immer, wie ich feststellen musste. :(
Am Münchner Flughafen ist die Polizei sehr pingelig. Es lohnt sich den großräumig zu umfahren. Beim TÜV Erding sagen sie sogar: "Am Flughafen sollte man nie vorbei fahren."
Andererseits ist der TÜV Erding gegenüber ausländischen Oldtimern eher kleinlich: "Die müssen wir nicht mehr ausstellen. Das geht nicht." - Zur Anfrage nach Ausstellung der ABE 8013.
Also besser: Geht nach Pfaffenhofen. :D


Viele Grüße

Helge
Der Weg ist das Ziel!

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Subject 12 Jan 2010 14:36 #8

Die schweizer Wechselnummer ist vermutlich nicht besser als die Rote; eventuell muss man bei der sogar einen TÜV machen? Und wechseln muss man sie auch, und darum ging es ja hier, eben dieses zu vermeiden.
Hier in Deutschland ist übrigens, im Gegensatz zur herkömmlichen Maso-Meinung vieler Deutscher, das meiste verwaltungstechnische besser als in anderen Ländern; das weiß ich, weil ich in etlichen anderen Ländern zu tun habe und deren Bürokratie kennengelernt habe. Und die totalitären Strafen bei Gesetzesübertretungen sowie sonstigen Ansichten des Schweizer Bergvölkchens haben wir hier auch nicht. (Nur bei Steuerhinterziehungen sind sie großzügig, solange sie in anderen Ländern als in der Schweiz geschehen, versteht sich)

Die Versicherung für Autos mit H-Kennzeichen ist billiger als die rote Nummer. Ich zahle 392,70 für die Haftpflicht für 5 Oldtimer (sogar inclusive des XM von 94, der wurde kulanterweise ebenfalls als Teil des Fuhrparkes als Liebhaberfahrzeug eingestuft) sowie 579,43 für die Vollkaskoversicherung mit 150,- € Selbstbeteiligung. Also 972,13 mit Vollkasko. Plus 191,- pro Fahrzeug Steuer (außer XM, der kostet regulär), dazu kommt natürlich der TÜV, aber den nachzuhalten, das sollte kein allzu großes organisatorisches Problem sein. Kostet natürlich auch wieder, aber in Relation zu der Kohle und dem Aufwand, der ansonsten noch in den Kisten steckt, sind die ca. 45,- pro Jahr tatsächlich Peanuts.
Dafür setze ich mich rein und fahre los, wenn ich Zeit habe und das Wetter passt, ohne Schilder anschrauben zu müssen.

Ich habe übrigens keine Abstandshalter und nix, sondern das Schild innen mit Doppelklebeband festgemacht. Hat sich noch nie jemand drüber aufgeregt, weder an der Grenze in die EU ( dort wollte man nur in den Kofferraum sehen, weil der nach Meinung der Zöllnerin angeblich nach unten gedrückt war; eine kurze Demo der Hydraulik nach einem Blick in den Kofferraum rief erstauntes Entzücken hervor; so eine Karre hätten die schnell herbeigeeilten Zöllner auch gerne gehabt, wie ich am Glitzern in deren Augen glaubte sehen zu können;) )noch beim TÜV; der bestätigt immer andachts- und ehrfurchtsvoll die Fahrtüchtigkeit des SM, denn er weiß, was er da vor sich stehen hat.
Fazit:
Kommt nach Oberbayern, hier gehen die Uhren richtig :D

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Subject 12 Jan 2010 12:26 #9

Das ist gut, Helge! Die Idee mit dem Kastenhalter ist auch nicht schlecht, aber mir egal, hat noch keiner verlangt bei mir.

@ John
Klar ist Rot uncool! erlaubt ist aber folgendes:

Werkstattfahrten
Probe- und Einstellfahrten
Unterhaltugnsfahrten (zum bewegen der Karre)
Fahrten zur Darstellung kraftfahrttechnsichen Kulturgutes (Oldietreffen)

So steht das bei meinen papieren drin.

Die Rote kostet im jahr um 800€, wenn ich mich recht entsinne, Steuer und Versicherung. ich würde druchaus auch andere Modelle wählen, aber die habend as Problem, dass man bei 4 Autos, die man fahren will (nur gelegentlich), Stress bekommt mit all den TÜV- Terminen und so. ich hab auch noch anderes zu tun. Ich hätte auch nichts gegen eine teurere, aber richtige Wechselnumemr, wie es in CH möglich ist (malwieder, dort!), aber unsere Politpenner machen das ja nicht.

Andreas

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Subject 12 Jan 2010 11:22 #10

Andy postete
Bei roter Nummer braucht man auch kein ASU, kein TÜV. Ich bin eh der bessere TÜV als der richtige TÜV.

Aber das Thema von Fred in dem Fred hier oben aufzuwäremen hilft Neumitgliedern nicht viel. Vielleicht sollte man besser die Okinooldokumente kopieren und dem Clubjournal beilegen fürs Handschuhfach. Einfach mal als Gimmick so eine Komplettsammlung Papier, um Polizisten und TÜVler mundtot zu machen.

Wusstet Ihr, dass man das vordere Nummernschild in D eigentlich soweit nach vorne setzen muss in der Vitrine, dass es nicht hinter dem vorderen Rand der Glasklemmleiste bzw Haubenzierleiste steht? Dazu musste man diese unsäglichen Nummernwinkel vom Käfer 1303 umfunktionieren und Löcher in den Vitrinenboden machen, und das Schild nach vorne stellen. Dummes Zeuch, aber DAS gilt eigentlich heute noch. Aber da es keiner hat, merkt´s auch keiner.

Andreas

Nun, ich habe einmal alles richtig gemacht. Damals Anfang 2001. Ich habe eine Mängelkarte wegen "Kennzeichen hinter Glas" bekommen. Daraufhin hat mir Hans Joswig einen Termin beim TÜV Süd (Dachau) vermittelt, der mir eine blitzblanke Ausnahmegenehmigung (ABE 8013) ausgestellt hat. Mit der Massgabe das Kennzeichen so weit vorn zu montieren, dass es nicht verdeckt ist. Allerdings hat Hans mir damals gezeigt, wie es ohne zusätzliche Löcher geht: Einfach einen Kasten aus Edelstahl biegen und diesen hinten an die vorhandenen Löcher schrauben. Das sieht nicht besser aus als die Winkel, spart aber Löcher.
Es zahlt sich eben manchmal aus, einen Profi an das Auto zu lassen.


Viele Grüße

Helge

PS: Ich werde klären, ob wir die ABE einer der nächsten Clubzeitungen beilegen können.
Der Weg ist das Ziel!

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Subject 11 Jan 2010 22:51 #11

Ich finde auch, man sollte in Zweifelsfällen bei Behörden nicht so viel fragen; wer viel fragt, der bekommt viele Antworten.

Das mit den roten Nummernschildern hier kommt mir allerdings langsam etwas spanisch vor. Unabhängig davon, dass eine Oldtimerhaftpflicht nun wirklich nicht die Welt kostet und die Steuer nur 191 im Jahr: Ich würde mich nicht dauernd einschränken lassen in meiner Bewegungsfreiheit mit so einem roten Schild, das man meines Wissens ohnehin nur noch bei Fahrten in die Werkstatt und bei sehr speziellen sonstigen Gelegenheiten benutzen darf; da haben sich die Regelungen sehr verschärft (außerdem kostet es auch Geld, oder?). Als meine DS abgebrannt ist, da wollte die Polizei sofort wissen, wieso das Auto mit einem roten Schild gefahren ist, sonst wird die Haftpflicht ganz schnell zum Privatvergnügen.
Außerdem sehen rote Nummernschilder voll uncool aus; das ganze tolle Auto bekommt damit einen provisorischen Charakter.

Nix für ungut, Grüße

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Subject 11 Jan 2010 22:18 #12

Bei roter Nummer braucht man auch kein ASU, kein TÜV. Ich bin eh der bessere TÜV als der richtige TÜV.

Aber das Thema von Fred in dem Fred hier oben aufzuwäremen hilft Neumitgliedern nicht viel. Vielleicht sollte man besser die Okinooldokumente kopieren und dem Clubjournal beilegen fürs Handschuhfach. Einfach mal als Gimmick so eine Komplettsammlung Papier, um Polizisten und TÜVler mundtot zu machen.

Wusstet Ihr, dass man das vordere Nummernschild in D eigentlich soweit nach vorne setzen muss in der Vitrine, dass es nicht hinter dem vorderen Rand der Glasklemmleiste bzw Haubenzierleiste steht? Dazu musste man diese unsäglichen Nummernwinkel vom Käfer 1303 umfunktionieren und Löcher in den Vitrinenboden machen, und das Schild nach vorne stellen. Dummes Zeuch, aber DAS gilt eigentlich heute noch. Aber da es keiner hat, merkt´s auch keiner.

Andreas

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Subject 11 Jan 2010 17:25 #13

Außer man zieht um

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Subject 11 Jan 2010 15:54 #14

In 2010 braucht man keine ASU Plakette mehr. Es gilt die HU. Man braucht also nie mehr das vordere Glas abzuschrauben.

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Subject 11 Jan 2010 14:33 #15

Citroën-SM-Club Deutschland e.V.
Alte Chaussee 14, D - 65345 Eltville am Rhein, OT Rauenthal
 +49 ( 0 ) 6123 7 45 18, Fax-Nr. +49 ( 0 ) 6123 99 09 65



Zur Vorlage bei der Kfz.-Zulassungsbehörde

12. Juli 2001


Betr.: Vorderes Kennzeichen unter Glas beim Citroën - SM


Sehr geehrte Damen und Herren,

während der Produktionszeit des Fahrzeuges Citroën SM (Type SB,SC und SD) in den Jahren 1970 bis 1975 wurden die Fahrzeuge auf Basis der damals geltenden Vorschriften der StVZO mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) Nr. 8013 und aufgrund von Einzelabnahmen in Verkehr genommen.

Der damals gültige § 60 (1) der StVZO schreibt über die Anbringung von amtlichen Kennzeichen unter anderem vor: “sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein”. Mit dieser Formulierung wurde ein Kennzeichen hinter einer Glasabdeckung tolerierbar. Eine Ausnahmegenehmigung war nicht erforderlich.

Erst nach dem Jahr 1980 wurde dieser Satz im § 60 (1) StVZO ergänzt:”...sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein; sie dürfen auch nicht mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein”. Eine Umrüstpflicht für Altfahrzeuge besteht nicht.

Das Fahrzeug ist auch nach Auffassung der Zentralabteilung Typbegutachtungen beim TÜV Bayern, München, Ridlerstr. 57, vom 10.9.1991 aufgrund der damaligen Fassung des § 60 StVZO in Verbindung mit der ABE Nr. 8013 als vorschriftsmässig anzusehen.

In den letzten Jahren haben unsere Mitglieder immer wieder Schwierigkeiten bei der HU oder bei Polizeikontrollen gehabt. Dem kann durch eine Eintragung im Zulassungsschein unter Ziffer 33, Bemerkungen, “vorderes Kennzeichen unter Glas” begegnet werden.



Mit freundlichen Grüßen


1. Vorsitzender
LG Fred

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Subject 11 Jan 2010 14:31 #16

Kennzeichen unter Glas


Ein Thema, das uns immer wieder beschäftigt hat und bei dem von unseren Mitgliedern auch immer wieder Anregungen kamen. Jetzt ist es wieder hochaktuell, weil das H-Kennzeichen in greifbare Nähe rückt und der TÜV (in den neuen Ländern DEKRA) sein Gutachten abgeben muss. Die Äußerungen der Prüfer haben eine erstaunliche Bandbreite. Tatsache ist, dass der § 60 Abs. 1 der Straßenverkehrszulassungsordnung ausdrücklich die Anbringung des Kennzeichens unter Glas verbietet. Das nehmen Ordnungshüter zum Anlass, den SM sofort stillzulegen. Bisher fehlte uns eine angemessene Argumentation, obwohl immer das Schlimmste verhütet werden konnte. Ich habe den SM nun seit 28 Jahren und er war auch immer zugelassen und erlebte alle zwei Jahre die TÜV - Prüfung. Wegen der Glasabdeckung habe ich niemals Schwierigkeiten gehabt. Aber das Schild muss auch aus einem Winkel von 45 Grad klar erkennbar sein und so gab es zwischenzeitlich mal die Auflage das Kennzeichen nach vorne zu setzen.

Einige Mitglieder haben Ausnahmegenehmigungen beantragt und auch regelmässig erhalten und erfreuen sich auch eines Eintrags in der Zulassung. Einem Rechtsanwalt aus München wurde allerdings von der Regierung von Oberbayern gesagt, eine Ausnahmegenehmigung sei nicht erforderlich. Es kann jedem von uns passieren, dass ein Ordnungshüter (bei uns suchen die erstmal Krokodile im Rhein) erheblichen Zoff macht.

Die ABE Nr. 8013 enthält nichts zu diesem Thema. Alle anderen Dinge sind behandelt, wie beispielsweise die Schwenkscheinwerfer (sollten eigentlich auch in der Zulassung als Ausnahme eingetragen sein). In dieser Situation ist das Fax der Zentralabteilung Typbegutachtungen beim TÜV Bayen sehr hilfreich. Es stellt nämlich fest, dass der § 60 Abs. 1 StVZO erst 1980 hinsichtlich des Verbots von Abdeckungen aus Glas ergänzt wurde. In den Jahren 1970 bis 1975 lautete er schlicht: "......sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein". Damit war eine Glasabdeckung tolerierbar, denn sie verdeckt ja nicht. Das Fax drucken wir hier ab. Wer Schwierigkeiten bekommt, kann sich ja davon eine Kopie machen. Wir bestätigen das auch gerne. Bisher haben Zulassungsstellen unsere Briefe immer sofort akzeptiert. Wer ganz genau und sicher sein will, sollte bei Gelegenheit den Eintrag in seine Zulassungspapiere veranlassen.

FWS
LG Fred

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Subject 11 Jan 2010 14:26 #17

schaut mal auf das Titelblatt der neuen Motor Klassik da hängt an einem Traktorenfabrikauto (Lamborghini Countach) ein kleines Nummernschild vorne ohne Saisonkennzeichen. Am Heck hat er die gleiche Buchstaben/Nummernkombination als Saisonkennzeichen??? Wie das wohl geht ?
HG
Matthias

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Subject 11 Jan 2010 14:25 #18

Klebekennzeichen an Jaguar E-Type

Durch die Einführung des Euro-Kennzeichens verschärfte sich die Situation für die Besitzer eines Jaguar E-Type: Bislang gab es keine Probleme das technisch notwendige
Klebekennzeichen abgestempelt zu bekommen.
Die neuen Normen schreiben jedoch vor, das die Kennzeichen dem Normblatt DIN 74 069 entsprechen, was bedeutet, dass sie entweder aus Aluminium, Stahl oder PVC (1,25mm stark) gefertigt sein müssen. Die bisherigen Folienkennzeichen entsprechen diesen Anforderungen nicht. Deswegen ist es nicht mehr möglich, dass sie „einfach so“ bei der Zulassungsstelle abgestempelt werden.

Die Straßenverkehrszulassungsordnung lässt E-Type-Besitzer aber dennoch nicht im Regen stehen: Erläuterung 8 zu §60 StVZO besagt, dass Klebekennzeichen dann verwendet werden dürfen, wenn von der zuständigen Verwaltungsbehörde aufgrund §70
StVZO eine Ausnahme genehmigt wird. Dies kann die Zulassungsbehörde des Landkreises selbst entscheiden. Meist wird es jedoch das zuständige Regierungspräsidium die Entscheidung fällen. In der Erläuterung wird darauf hin gewiesen, dass hierbei strenge Maßstäbe angelegt werden.
Das macht Sinn, ist das Klebekennzeichen bei vielen Sportwagen bislang ein gerne genutztes „Statussymbol“ gewesen, technisch aber fast immer nicht notwendig. Anders beim Jaguar E-Type: Vor der Kühleröffnung kann das Kennzeichen aus naheliegenden Gründen nicht angebracht werden - der Motor ist thermisch nicht auf den heutigen Verkehr ausgelegt. Vermindert man die Luftzufuhr auch nur ein klein wenig, überhitzt die Maschine.
Unter der Kühleröffnung kann das Kennzeichen aber auch nicht angebracht werden. Nicht nur, weil es mit §60 Abs. 2 kollidieren könnte, welcher besagt, dass es mit seiner
Unterkante mindestens 200 mm über dem Boden angebracht werden muss, sondern weil die Motorhaube des Jaguar aus der gesamten Fahrzeugfront besteht, die insgesamt nach vorne hochgeklappt wird. Das funktioniert nicht, wenn sich ein Kennzeichen unterhalb des Lufteinlasses befindet.

Beim Jaguar E-Type darf es daher allein aus diesen technischen Gründen kein Problem sein, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Um dies zu untermauern, ist ein Gutachten
eines Sachverständigen, beispielsweise des TÜV, sicher hilfreich. Denn was bei vorderen Kennzeichen noch beachtet werden muss, erfüllt der Jaguar: Das Kennzeichen muss beidseitig in einem Winkelbereich von 30 Grad zur
Fahrzeuglängsachse lesbar sein. Die Neigung des Kennzeichens spielt vorne übrigens keine Rolle, so lange die Lesbarkeit gegeben ist.

Interessant ist in diesem Zusammenhang übrigens noch die Erläuterung 3 zu §60 StVZO:
Sind die oben schon erwähnten Vorschriften zur DIN 74 069 gegeben und entspricht das Kennzeichen in Größe und Beschriftungen der Anlage V, spricht nichts gegen das
Ankleben auf der Haube. Mit anderen Worten: Ein Aluminium- oder PVC-Kennzeichen kann bedenkenlos und ganz legal auf die Haube geklebt werden. Entsprechendes doppel-seitiges
Klebeband für stark belastetem Einsatz an Fahrzeugen gibt es in der KFZ-Branche zu kaufen.

Wir halten dies jedoch nicht nur aus optischen Gründen für eine Notlösung, ein Klebekennzeichen aus reflektierender Folie ist auf jeden Fall die technisch einwandfreie Lösung, die nach dieser Ausarbeitung auch von den Behörden genehmigt werden sollte.
Der DEUVET bemüht sich weiterhin, eine bundesweit einheitliche Lösung für dieses besondere Problem des Jaguar E-Type zu finden.
LG Fred

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Subject 11 Jan 2010 14:11 #19

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Subject 11 Jan 2010 13:07 #20

Hier ist ein gutes Bild, es ist mir nur ums Verrecken nicht gelungen, es irgendwie abzuspeichern; wer kann helfen???

www.flickr.com/photos/super2cv/419063481...t-72157607303045087/

M.

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