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THEMA: Frage

Subject 26 Mär 2013 18:08 #1

Thorsten Graf postete
Das wäre doch was, viel Erfolg!

P.S.: wie gesagt, falls der einen C6 Benziner hätte.... :-)

Der hat: PM!
Grüße!

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Subject 26 Mär 2013 13:11 #2

Helge postete
Nach langer Recherche hab ich heraus gefunden, dass Luxemburg doch nicht der deutschen Gesetzgebung unerliegt. Nicht mal der Steuergesetzgebung. Gehört Luxemburg vielleicht gar nicht zu Deutschland?
Das ist jetzt aber zu blöd.
:)


Viele Grüße

Helge

helge! das wollte doch ich schreiben. naja, aber du bist einfach schneller!

glg

sonja
  • Sonja

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Subject 25 Mär 2013 12:21 #3

SyMpa postete

aggiepack postete
vogelwild
Katalogberufe im Sinne von § 18 EStG
umsatzsteuerpflichtig
Leistungsspektrum

-
tolle Sprache
überzogenes Ego
keine Ahnung
vor Allem:
Unkonstrukiv
-

Hallo Gunther,

schön, mal was von dir zu lesen.

Ich hoffe, dir geht es wieder besser und wünsche dir eine sonnige Saison.

Herzliche
  • Frank Joh S.

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Subject 25 Mär 2013 11:48 #4

@ Carsten: Die bist wieder auf dem einen Auge blind. Vergiss nicht Gauweiler, Bosbach und so!

Andreas

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Subject 25 Mär 2013 09:47 #5

Das deutsche Steuerrecht ist glaube ich im Hinblick auf Komplexität und Unübersichtlichkeit sicherlich weltweit unerreicht.
Daher ist aber auch anzunehmen das sämtliche Probleme welche in irgendeiner Weise einmal in einem anderen, übersichtlichen und transparenten Steuersystem wie in Luxemburg auftreten könnten bereits antizipiert, gelöst und zusätzlich mit verwirrenden Ausnahmeregelungen versehen worden sind.

...von daher ist diese Diskussion wenn vielleicht auch nicht hilfreich, so zumindest aber kurzweilig und löst schon Probleme, die noch niemand gefunden hat!

Happy Easter

Achim

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Subject 25 Mär 2013 09:13 #6

Nach langer Recherche hab ich heraus gefunden, dass Luxemburg doch nicht der deutschen Gesetzgebung unerliegt. Nicht mal der Steuergesetzgebung. Gehört Luxemburg vielleicht gar nicht zu Deutschland?
Das ist jetzt aber zu blöd.
:)


Viele Grüße

Helge
Der Weg ist das Ziel!

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Subject 24 Mär 2013 23:05 #7

aggiepack postete
vogelwild
Katalogberufe im Sinne von § 18 EStG
umsatzsteuerpflichtig
Leistungsspektrum

-
tolle Sprache
überzogenes Ego
keine Ahnung
vor Allem:
Unkonstrukiv
-

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Subject 24 Mär 2013 22:38 #8

Genau, Andy.

Und warum passiert das ?

Sorry, aber Sarah Wagenknecht und Gregor Gysi sind im Bundestag

DIE EINZIGEN !!!

die gegen diese sinnlose Bankenretterei sind, weil damit im Süden die Leute buchstäblich verhungern (Griechenland - Rentner verbrennen sich selber, die Prostitution explodiert, Frauen campieren auf der Straße), schlichtweg unmenschlich.

Mir wird, spätestens jetzt nach Zypern, inzwischen total klar, das es dieser Gollum (der im Rollstuhl) ist, der Europa ein deutsches Spardiktat aufdrücken will, und dabei notfalls und buchstäblich über Leichen zu gehen scheint.

Carsten

P.S- Link zu "Sarah im Bundestag" gern auf Anfrage. 8 Minuten Levitenlesen pur. Lohnenswert.

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Subject 24 Mär 2013 22:26 #9

Wenn diese Freiberufler aber bei gleichem Job einen GmbH machen, sind sie wieder gewerblich.

Wusstet Ihr, dass die MwSt auf Taxifahrten auch unterschiedlich sein kann?
www.finanztip.de/recht/steuerrecht/taxikosten-umsatzsteuer.htm

Das System ist krank. und das alles nur, um die Kohle nach den Griechen nun den Cypridioten zu geben.

Andreas

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Subject 24 Mär 2013 21:32 #10

Hier geht es ja vogelwild durcheinander.

Angehörige der sog. Katalogberufe im Sinne von § 18 EStG üben per Definition grundsätzlich bei dieser spezifischen Tätigkeit kein Gewerbe aus.


Ob eine erbrachte Leistung in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist, ist eine völlig andere Frage. Gerade bei Ärzten und Zahnärzten sind erhebliche Teile des üblichen Leistungsspektrums gerade nicht umsatzsteuerpflichtig.

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Subject 24 Mär 2013 20:03 #11

Was heißt den "Mehrwertsteuerpflichtig"? Ich erhebe auf meine Arbeit keine Mehrwertsteuer, muß aber für das Material welche zahlen. Die Zahntechnikerarbeiten sind für mich auch ohne Mehrwertsteuer, wobei ich die Prothese (fest oder herausnehmbar) als Ganzes dem Patienten verrechne. Der sieht keine Technikerrechnung, der sieht nur meine Rechnung, da ich ja auch dafür verantworttlich bin, was ich den Leuten einsetzte.
Grüße!

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Subject 24 Mär 2013 19:38 #12

Ärzte, Zahnärzte und Anwälte sind sogenannte freie Berufe in.de. Damit kein Gewerbe (und auch nicht Gewerbesteuerpflichtig). Dafür aber MwSt pflichtig. Man kann sich aber die Gewerbesteuerpflicht einhandeln, dann hat man eben mehr Abgaben.
Wir haben aber auch ein KFZ auf die Praxis zugelassen, brauchen es aber auch dafür (Kurierfahrten).

Happy Day

Achim

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Subject 24 Mär 2013 19:01 #13

Frank Joh S. postete
Eigentlich könnte man ja annehmen, das der Zahnarzt ein Handwerk ausübt und somit ein Handwerksberuf ist und der Handwerkskammer unterliegt.

Aber da liege ich wahrscheinlich auch wieder falsch. :D

:D

Ich bin der Chef der Folterkammer, und unterliege nicht der Handwerkskammer! :D
Grüße!

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Subject 24 Mär 2013 17:29 #14

aggiepack postete
Immer wieder erstaunlich, wieviele Leute sich berufen fühlen, solche Sachverhalte in kauf-, gesellschafts-, gewerbe- und steuerrechtlicher Hinsicht zu beurteilen.

In Deutschland dürfte es keinen Zahnarzt geben, der für die Ausübung seines Berufes ein Gewerbe angemeldet hat und dafür auch womöglich noch einen Gewerbeschein erhalten hat. In § 1 Abs. 4 Zahnheilkundegesetz ist unmißverständlich festgelegt, daß die Zahnheilkunde gerade kein Gewerbe ist.

aggiepack, wenn Du doch der Schlauste bist, dann sag uns doch, unter was es denn nun fällt.

Eigentlich könnte man ja annehmen, das der Zahnarzt ein Handwerk ausübt und somit ein Handwerksberuf ist und der Handwerkskammer unterliegt.

Aber da liege ich wahrscheinlich auch wieder falsch. :D

Ich habe eh schon schlechte Karten in diesem Fred, warum nicht noch einen Rüffel abholen!:D
  • Frank Joh S.

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Subject 22 Mär 2013 21:19 #15

Sage ich ja: freier Beruf. Und damit auch nicht Verbraucher, sondern Unternehmer iSd BGB.
  • Thorsten Graf
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  • Beiträge: 492

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Subject 22 Mär 2013 19:57 #16

Bei uns ist das effektiv kein "Gewerbe". Klingt eher nach Straßenstrich das Ganze... So habe ich mich jedenfalls 1989 in D als Zahni gefühlt...

Wir dürfen uns als "indépendant intellectuel" eintragen lassen. (immerhin!) Aber wir profitieren nicht von den Vorteilen eines Gewerbes. Das bedeutet, daß wir nicht der Mehrwertsteuer (sorry Stefan) unterliegen, nicht unbedingt jeden Kleinkram absetzen dürfen, aber beim Einkauf unserer Ware einen gewissen Freiraum genießen. Alles hat Vor- und Nachteile...

Grüße
Grüße!

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Subject 22 Mär 2013 19:46 #17

Immer wieder erstaunlich, wieviele Leute sich berufen fühlen, solche Sachverhalte in kauf-, gesellschafts-, gewerbe- und steuerrechtlicher Hinsicht zu beurteilen.

In Deutschland dürfte es keinen Zahnarzt geben, der für die Ausübung seines Berufes ein Gewerbe angemeldet hat und dafür auch womöglich noch einen Gewerbeschein erhalten hat. In § 1 Abs. 4 Zahnheilkundegesetz ist unmißverständlich festgelegt, daß die Zahnheilkunde gerade kein Gewerbe ist.

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Subject 22 Mär 2013 15:47 #18

@ Peter

Wenn Du als Zahnarzt ein Gewerbe angemeldet hast, dann kannst Du natürlich ein Fahrzeug kaufen. Das Finanzamt stellt sich nur die Frage, was will er damit machen. Absetzen kann er das Fahrzeug nicht, weil er kein fahrender Haus zu Haus Zahnarzt ist.
Deswegen kannst Du auch nur gewisse Fahrten absetzen.


Beispiel Friseure:

Fester Laden. Die Kunschaft kommt zu ihm. Nicht absetzbar

anders

Lilly´s Hair-Cat-Mobil. Anrufen und schon kommt sie vorbeigerauscht. Absetzbar

Es kommt immer auf den Nutzen des Fahrzeuges an.


Um an die Karren des Händler´s zu kommen, mit Ausschluß der Sachmängelhaftung, reicht ein Gewerbeschein aus. Es ist zwar etwas ungewöhnlich, dass ein Zahnarzt mir Karren dealt, ist aber völlig legal.

Ich würde auch mal den Steuerberater fragen, wie sich das in den Bilanzen bemerkbar macht. Es muss ja gebucht werden. Die Umsätze erhöhen sich. Auf die Einkommensteuer dürfte es keine Auswirkungen haben, es sei den, der Thorsten muss für die Vermittlung einen Tausender drauf legen.:D
  • Frank Joh S.

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Subject 22 Mär 2013 10:57 #19

Das wäre doch was, viel Erfolg!

P.S.: wie gesagt, falls der einen C6 Benziner hätte.... :-)
  • Thorsten Graf
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  • Beiträge: 492

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Subject 22 Mär 2013 10:51 #20

So weit bin ich da nicht bewandert, werde aber mal einen befreundeten Anwalt fragen. Wenn der mir das bestätigt, muß ich nur noch die Autohändler überzeugen.

Mal sehen...
Grüße!

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